Eintragung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden

Eintragung der von deutschen Standesämtern ausgestellten Personenstandsurkunden beim Generalkonsulat, Voraussetzung für algerische Dokumente (Konsularkarte, Pass, CNIBE, 12S).

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Eingetragen werden nur Urkunden von Personen mit nachgewiesener algerischer Staatsangehörigkeit. Geburten von Kindern, bei denen ein Elternteil nach einer Einbürgerung den Personenstand geändert hat, sowie bei anderen deutschen Stellen beurkundete Geburten erfordern einen Beschluss des Gerichts Sidi M’Hamed (Algier). Die Ehe einer Algerierin mit einem Nichtmuslim wird nur mit einer Konversionsbescheinigung der zuständigen religiösen Stelle eingetragen. Vor ausländischen Vertretungen geschlossene Ehen und religiöse Ehen werden auf Beschluss des Gerichts Sidi M’Hamed eingetragen.

Benötigte Unterlagen

  • Geburt: Auszug aus dem Geburtseintrag des deutschen Standesamts, nicht älter als drei Monate — 1 · Original

    Mit Kopie eines Nachweises der algerischen Staatsangehörigkeit der Person oder eines Elternteils; Minderjährige müssen nicht anwesend sein. Algerisches Familienbuch optional, um das Kind einzutragen.

  • Ehe: vollständige Auszüge aus dem Heiratseintrag — 2 · Original

    Mit aktuellen Geburtsurkunden der Ehegatten (nicht älter als drei Monate) und einem algerischen Ausweis eines von ihnen. Am Ende wird ein algerisches Familienbuch ausgehändigt.

  • Tod: vollständige Abschriften der Sterbeurkunde — 2 · Original

    Mit der Geburtsurkunde der verstorbenen Person auf Arabisch und Französisch sowie einem algerischen Ausweis der verstorbenen und der antragstellenden Person.

Gebühren

  • Keine Angaben.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.

Schritte

  1. Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.

  2. Termin vereinbaren

    Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.

  3. Im Generalkonsulat erscheinen

    Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.

  4. Dokument erhalten

    Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.

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Formulare

Häufige Fragen

Wie wird eine Eintragung berichtigt oder aufgehoben?

Nur auf Beschluss des zuständigen Gerichts auf Antrag der betroffenen Person oder über einen Antrag bei der Standesamtlichen Abteilung: siehe Verfahren „Berichtigung von Personenstandsurkunden“.

Kontakt

Standesamtliche Abteilung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 114
Erreichbarkeit
Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.