Legalisierung von Handelsdokumenten
Legalisierung von Dokumenten für geschäftliche Zwecke in Algerien, nach Übersetzung und Beglaubigung durch deutsche Behörden.
- Verantwortlich
- Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
- Zuletzt geprüft
Voraussetzungen
Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige
Natürliche oder juristische Personen. Das Dokument muss je nach Partner in Algerien aus dem Deutschen ins Arabische, Französische oder Englische übersetzt, die Übersetzung vom Landgericht am Übersetzungsort beglaubigt und das Dokument vorab von einer zuständigen deutschen Stelle (IHK oder Justizbehörde des Landes) beglaubigt sein. Handelslegalisierungen erfolgen nicht mehr per Post.
Benötigte Unterlagen
- Von der zuständigen deutschen Stelle beglaubigtes Handelsdokument — 1 · Original
- Vom Landgericht beglaubigte Übersetzung — 1 · Original
Gebühren
- 60.00 EUR · Je Legalisierung, in bar
Bearbeitungszeit
Das Dokument wird in Anwesenheit der antragstellenden Person ausgestellt; die Abteilung teilt mit, ob es am selben Tag ausgehändigt werden kann.
Schritte
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.
Termin vereinbaren
Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.
Im Generalkonsulat erscheinen
Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.
Dokument erhalten
Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.
Termin für dieses Verfahren vereinbaren
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Kontakt
Standesamtliche Abteilung
- [email protected]
- Telefon
- +49 69 7060 95 114
- Erreichbarkeit
- Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.
