Exequatur ausländischer Urteile
Damit die Konsularbehörden es anwenden können, benötigt jedes im Ausland ergangene Zivilurteil das Exequatur eines Gerichts in Algerien.
- Verantwortlich
- Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
- Zuletzt geprüft
Voraussetzungen
Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige
Staatsangehörige mit einem Urteil eines ausländischen Gerichts. Der Antrag richtet sich an den Familienrichter des Gerichts Sidi M’Hamed (Algier) oder eines anderen Gerichts in Algerien. Nach Artikel 108 des geänderten Gesetzes Nr. 70-20 wird eine im Konsulat eingetragene Urkunde aufgrund einer ausländischen Entscheidung erst nach dem Exequatur berichtigt.
Benötigte Unterlagen
- Handschriftlicher Antrag auf Exequatur — 1 · Original
- Urteil, Original und eine Kopie — 1 · Original
Von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, vom Landgericht beglaubigt und anschließend von der Standesamtlichen Abteilung des Generalkonsulats legalisiert.
- Algerischer Ausweis — 1 · Kopie
Gebühren
- Keine Angaben.
Bearbeitungszeit
Die Dauer hängt vom zuständigen Gericht in Algerien ab.
Schritte
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.
Übersetztes Urteil legalisieren lassen
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Standesamtlichen Abteilung zur Legalisierung.
Antrag an das Gericht in Algerien richten
Senden Sie den Antrag mit den Unterlagen an das zuständige Gericht.
Termin für dieses Verfahren vereinbaren
Bei AppointSafe buchen (externe Website, neuer Tab)Externe Website · booking.appointsafe.de
Kontakt
Standesamtliche Abteilung
- [email protected]
- Telefon
- +49 69 7060 95 114
- Erreichbarkeit
- Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.
