Exequatur ausländischer Urteile

Damit die Konsularbehörden es anwenden können, benötigt jedes im Ausland ergangene Zivilurteil das Exequatur eines Gerichts in Algerien.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Staatsangehörige mit einem Urteil eines ausländischen Gerichts. Der Antrag richtet sich an den Familienrichter des Gerichts Sidi M’Hamed (Algier) oder eines anderen Gerichts in Algerien. Nach Artikel 108 des geänderten Gesetzes Nr. 70-20 wird eine im Konsulat eingetragene Urkunde aufgrund einer ausländischen Entscheidung erst nach dem Exequatur berichtigt.

Benötigte Unterlagen

  • Handschriftlicher Antrag auf Exequatur — 1 · Original
  • Urteil, Original und eine Kopie — 1 · Original

    Von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, vom Landgericht beglaubigt und anschließend von der Standesamtlichen Abteilung des Generalkonsulats legalisiert.

  • Algerischer Ausweis — 1 · Kopie

Gebühren

  • Keine Angaben.

Bearbeitungszeit

Die Dauer hängt vom zuständigen Gericht in Algerien ab.

Schritte

  1. Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.

  2. Übersetztes Urteil legalisieren lassen

    Vereinbaren Sie einen Termin bei der Standesamtlichen Abteilung zur Legalisierung.

  3. Antrag an das Gericht in Algerien richten

    Senden Sie den Antrag mit den Unterlagen an das zuständige Gericht.

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Kontakt

Standesamtliche Abteilung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 114
Erreichbarkeit
Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.