Berichtigung von im Konsulat eingetragenen Personenstandsurkunden

Berichtigung von Fehlern oder Auslassungen in Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, die von einem algerischen Konsulat eingetragen wurden.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Seit dem Gesetz Nr. 17-03 vom 10. Januar 2017 kann der Präsident jedes Gerichts in Algerien die Berichtigung anordnen (nicht mehr nur das Gericht Sidi M’Hamed). Der Antrag kann beim Generalkonsulat gestellt werden, das ihn elektronisch an das Justizministerium übermittelt. Eine ausländische gerichtliche Berichtigung benötigt das Exequatur eines algerischen Gerichts.

Benötigte Unterlagen

  • Unterlagen nach Angabe der Standesamtlichen Abteilung, je nach zu berichtigender Urkunde — 1 · Original

Gebühren

  • Keine Angaben.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.

Schritte

  1. Termin vereinbaren

    Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.

  2. Im Generalkonsulat erscheinen

    Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.

  3. Übermittlung an das Justizministerium

    Das Generalkonsulat übermittelt den Antrag elektronisch; die Berichtigung ordnet ein Gericht in Algerien an.

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Kontakt

Standesamtliche Abteilung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 114
Erreichbarkeit
Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.