Berichtigung von im Konsulat eingetragenen Personenstandsurkunden
Berichtigung von Fehlern oder Auslassungen in Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, die von einem algerischen Konsulat eingetragen wurden.
- Verantwortlich
- Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
- Zuletzt geprüft
Voraussetzungen
Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige
Seit dem Gesetz Nr. 17-03 vom 10. Januar 2017 kann der Präsident jedes Gerichts in Algerien die Berichtigung anordnen (nicht mehr nur das Gericht Sidi M’Hamed). Der Antrag kann beim Generalkonsulat gestellt werden, das ihn elektronisch an das Justizministerium übermittelt. Eine ausländische gerichtliche Berichtigung benötigt das Exequatur eines algerischen Gerichts.
Benötigte Unterlagen
- Unterlagen nach Angabe der Standesamtlichen Abteilung, je nach zu berichtigender Urkunde — 1 · Original
Gebühren
- Keine Angaben.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.
Schritte
Termin vereinbaren
Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.
Im Generalkonsulat erscheinen
Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.
Übermittlung an das Justizministerium
Das Generalkonsulat übermittelt den Antrag elektronisch; die Berichtigung ordnet ein Gericht in Algerien an.
Termin für dieses Verfahren vereinbaren
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Kontakt
Standesamtliche Abteilung
- [email protected]
- Telefon
- +49 69 7060 95 114
- Erreichbarkeit
- Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.
