Im Ausland ausgesprochene Scheidung: Exequatur

Damit die Konsularbehörden ein ausländisches Scheidungsurteil anwenden können, benötigt es das Exequatur des zuständigen Gerichts in Algerien.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Personen, die vor einem ausländischen Gericht geschieden wurden. Der Antrag richtet sich an den Familienrichter des Gerichts am Geburtsort (bei Geburt in Algerien) oder an das Gericht Sidi M’Hamed in Algier (bei Geburt im Ausland). Das Gericht übermittelt anschließend den Scheidungsvermerk zur Aktualisierung des Personenstands.

Benötigte Unterlagen

  • Handschriftlicher Antrag — 1 · Original
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Original und eine Kopie — 1 · Original

    Von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, vom Landgericht beglaubigt und anschließend von der Standesamtlichen Abteilung des Generalkonsulats legalisiert.

  • Zustellungsnachweis des Urteils an die Gegenpartei — 1 · Original
  • Bescheinigung über Nichteinlegung von Einspruch, Berufung und Revision — 1 · Original

    Bei der Geschäftsstelle des ausländischen Gerichts zu beantragen.

  • Algerischer Ausweis — 1 · Kopie
  • Eingetragene Heiratsurkunde, falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde — 1 · Original

Gebühren

  • Keine Angaben.

Bearbeitungszeit

Die Dauer hängt vom zuständigen Gericht in Algerien ab.

Schritte

  1. Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.

  2. Übersetztes Urteil legalisieren lassen

    Vereinbaren Sie einen Termin bei der Standesamtlichen Abteilung zur Legalisierung des übersetzten und beglaubigten Urteils.

  3. Unterlagen an das Gericht in Algerien senden

    Senden Sie die Unterlagen mit arabischer Übersetzung selbst an das zuständige Gericht.

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Kontakt

Standesamtliche Abteilung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 114
Erreichbarkeit
Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.