Im Ausland ausgesprochene Scheidung: Exequatur
Damit die Konsularbehörden ein ausländisches Scheidungsurteil anwenden können, benötigt es das Exequatur des zuständigen Gerichts in Algerien.
- Verantwortlich
- Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
- Zuletzt geprüft
Voraussetzungen
Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige
Personen, die vor einem ausländischen Gericht geschieden wurden. Der Antrag richtet sich an den Familienrichter des Gerichts am Geburtsort (bei Geburt in Algerien) oder an das Gericht Sidi M’Hamed in Algier (bei Geburt im Ausland). Das Gericht übermittelt anschließend den Scheidungsvermerk zur Aktualisierung des Personenstands.
Benötigte Unterlagen
- Handschriftlicher Antrag — 1 · Original
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Original und eine Kopie — 1 · Original
Von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, vom Landgericht beglaubigt und anschließend von der Standesamtlichen Abteilung des Generalkonsulats legalisiert.
- Zustellungsnachweis des Urteils an die Gegenpartei — 1 · Original
- Bescheinigung über Nichteinlegung von Einspruch, Berufung und Revision — 1 · Original
Bei der Geschäftsstelle des ausländischen Gerichts zu beantragen.
- Algerischer Ausweis — 1 · Kopie
- Eingetragene Heiratsurkunde, falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde — 1 · Original
Gebühren
- Keine Angaben.
Bearbeitungszeit
Die Dauer hängt vom zuständigen Gericht in Algerien ab.
Schritte
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.
Übersetztes Urteil legalisieren lassen
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Standesamtlichen Abteilung zur Legalisierung des übersetzten und beglaubigten Urteils.
Unterlagen an das Gericht in Algerien senden
Senden Sie die Unterlagen mit arabischer Übersetzung selbst an das zuständige Gericht.
Termin für dieses Verfahren vereinbaren
Bei AppointSafe buchen (externe Website, neuer Tab)Externe Website · booking.appointsafe.de
Kontakt
Standesamtliche Abteilung
- [email protected]
- Telefon
- +49 69 7060 95 114
- Erreichbarkeit
- Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.
