Bescheinigung über den Wohnsitzwechsel (CCR)

Bescheinigung für die endgültige Rückkehr nach Algerien, die die abgabenfreie Einfuhr persönlicher Gegenstände und eines Fahrzeugs im gesetzlichen Rahmen ermöglicht.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service des passeports et de l'immatriculation
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Als Hauptperson registriert sein (Ehegatte und minderjährige Kinder sind nicht berechtigt); noch nie eine CCR für sich oder den Ehegatten erhalten haben; einen ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als drei Jahren zum Antragsdatum nachweisen. Das Generalkonsulat kann Nachweise für die Kontinuität des Aufenthalts verlangen. Vereinbaren Sie mindestens zehn Tage vor der Abreise und der Zulassung des Fahrzeugs einen Termin.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf CCR — 1 · Original
  • Ehrenwörtliche Erklärung mit dem Wert jedes Inventarpostens — 1 · Original
  • Ausführliches Inventar des Umzugsguts — 1 · Original
  • Gültige konsularische Registrierungskarte — 1 · Original
  • Arbeits-, Renten- oder Arbeitslosenbescheinigung oder Studienbescheinigung — 1 · Original
  • Gültiger Reisepass — 5 · Kopie

    Original und fünf Kopien.

  • Gültiger Aufenthaltstitel oder deutscher Personalausweis — 5 · Kopie

    Original und fünf Kopien.

  • Fahrzeugunterlagen: Zulassungsbescheinigung, Eigentumsnachweis, Konformitätsbescheinigung (mit Baujahr), Kaufrechnung mit Stempel des Verkäufers — 5 · Kopie

    Original und fünf Kopien jedes Dokuments, falls ein Fahrzeug eingeführt wird.

Gebühren

  • 40.00 EUR · CCR-Gebühr (4.000 DA)
  • 4.00 EUR · Je 10.000 DA angegebenem Wert (50 % Ermäßigung für Studierende und Praktikanten)
  • 2.00 EUR · Austragungsbescheinigung
  • 2.00 EUR · Beglaubigung; hinzu kommt eine Stempelmarke von 200 DA für die Beglaubigung des Inventars

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.

Schritte

  1. Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.

  2. Termin vereinbaren

    Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.

  3. Im Generalkonsulat erscheinen

    Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.

  4. Dokument erhalten

    Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.

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Formulare

Häufige Fragen

Welche Fahrzeuge sind abgabenfrei zugelassen?

Neue Personenkraftwagen aus erster Hand ohne vorherige Zulassung, deren Baujahr bei der Verzollung höchstens ein Jahr zurückliegt; Hubraum bis 1.800 cm³ (Benzin) oder 2.000 cm³ (Diesel); Nutzfahrzeuge bis 5,95 Tonnen. Zweiräder müssen zugelassen sein. Sportboote, Jetskis, Schlauchboote und Quads sind ausgeschlossen. Das Fahrzeug muss innerhalb der auf der Zulassung genannten Frist nach Algerien eingeführt werden.

Und Fahrzeuge unter fünf Jahren?

Nach Artikel 127 des Finanzgesetzes 2026 (Mitteilung vom 12. Juni 2026) muss ein im Rahmen der CCR eingeführtes Fahrzeug unter fünf Jahren verkehrstüchtig, ohne größere Mängel, sicherheits- und umweltgerecht und gegebenenfalls herstellerkonform sein. Vorzulegen sind die ausländische Zulassungsbescheinigung, der Eigentumsübertragungsnachweis (Rechnung und/oder Kaufvertrag), eine Lastenfreiheitsbescheinigung und eine technische Prüfung (TÜV), nicht älter als drei Monate. Die fünf Jahre zählen ab dem Tag der Einfuhr in das Zollgebiet. Ein nicht konformes Fahrzeug ist auf Kosten des Importeurs wieder auszuführen.

Welche Freigrenzen und Pflichten gelten nach der Rückkehr?

Der befreite Wert einschließlich Fahrzeug darf den Gegenwert von 8.000.000 DA für Studierende und Praktikanten und von 10.000.000 DA für alle anderen nicht übersteigen. Der Inhaber muss bei der Verzollung anwesend sein; Vollmachten werden nicht akzeptiert. Bei Verkauf des Fahrzeugs innerhalb von zwei Jahren sind die vollen Abgaben fällig, zwischen zwei und fünf Jahren die Hälfte, danach ist es frei verkäuflich. Nach Erhalt der CCR wird die Registrierungskarte zurückgegeben; eine erneute Registrierung im Ausland ist erst nach sechs Monaten möglich.

Kontakt

Abteilung Reisepässe und Registrierung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 113
Erreichbarkeit
Weitere Nummern: 069 7060 95 118 und 069 7060 95 119. Biometrische Personalausweise: 069 7060 95 134. Antragstellung nach Terminvereinbarung, Abholung ohne Termin.