Genehmigung zur Überführung eines Leichnams nach Algerien

Genehmigung, den Leichnam einer im Konsularbezirk verstorbenen Person zur Bestattung nach Algerien zu überführen.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Im Konsularbezirk Frankfurt verstorbene algerische Staatsangehörige mit bestätigter Identität und Staatsangehörigkeit. Das von der Familie beauftragte Bestattungsunternehmen übernimmt die Formalitäten. Für nicht als Algerier identifizierte Personen oder Ausländer ist die Bestattungsgenehmigung der Gemeinde (APC) in Algerien erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunden des Standesamts am Sterbeort — 2 · Original
  • Leichenpass — 1 · Original
  • Protokoll der Einsargung — 1 · Original
  • Ärztliche Bescheinigung, dass keine ansteckende Krankheit vorlag — 1 · Original
  • Auskunftsbogen über die verstorbene Person — 1 · Original
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person auf Französisch und Arabisch — 1 · Original
  • Algerischer Ausweis der verstorbenen Person — 1 · Original

    Wird dem Konsulat zurückgegeben; andernfalls Kopie eines Nachweises der algerischen Staatsangehörigkeit.

Gebühren

  • 0.50 EUR · Konsulargebühr je Genehmigung, vom Bestattungsunternehmen zu zahlen

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.

Schritte

  1. Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.

  2. Im Generalkonsulat erscheinen

    Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.

  3. Dokument erhalten

    Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.

Termin für dieses Verfahren vereinbaren

Bei AppointSafe buchen (externe Website, neuer Tab)

Externe Website · booking.appointsafe.de

Formulare

Kontakt

Standesamtliche Abteilung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 114
Erreichbarkeit
Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.