Genehmigung zur Überführung eines Leichnams nach Algerien
Genehmigung, den Leichnam einer im Konsularbezirk verstorbenen Person zur Bestattung nach Algerien zu überführen.
- Verantwortlich
- Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
- Zuletzt geprüft
Voraussetzungen
Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige
Im Konsularbezirk Frankfurt verstorbene algerische Staatsangehörige mit bestätigter Identität und Staatsangehörigkeit. Das von der Familie beauftragte Bestattungsunternehmen übernimmt die Formalitäten. Für nicht als Algerier identifizierte Personen oder Ausländer ist die Bestattungsgenehmigung der Gemeinde (APC) in Algerien erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunden des Standesamts am Sterbeort — 2 · Original
- Leichenpass — 1 · Original
- Protokoll der Einsargung — 1 · Original
- Ärztliche Bescheinigung, dass keine ansteckende Krankheit vorlag — 1 · Original
- Auskunftsbogen über die verstorbene Person — 1 · Original
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person auf Französisch und Arabisch — 1 · Original
- Algerischer Ausweis der verstorbenen Person — 1 · Original
Wird dem Konsulat zurückgegeben; andernfalls Kopie eines Nachweises der algerischen Staatsangehörigkeit.
Gebühren
- 0.50 EUR · Konsulargebühr je Genehmigung, vom Bestattungsunternehmen zu zahlen
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.
Schritte
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.
Im Generalkonsulat erscheinen
Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.
Dokument erhalten
Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.
Termin für dieses Verfahren vereinbaren
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Formulare
- Formular zur Überführung eines Leichnams (Französisch)
PDF · Französisch · Version 2020-07 · 2026-10-15 · 418954 Bytes
- Formular zur Überführung eines Leichnams (Deutsch)
PDF · Deutsch · Version 2020-12 · 2026-10-15 · 1012980 Bytes
Kontakt
Standesamtliche Abteilung
- [email protected]
- Telefon
- +49 69 7060 95 114
- Erreichbarkeit
- Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.
