Übertragung der Konsularakte
Übertragung Ihrer Akte an das Konsulat Ihres neuen Wohnorts, wenn Sie den Registrierungsbezirk verlassen.
- Verantwortlich
- Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service des passeports et de l'immatriculation
- Zuletzt geprüft
Voraussetzungen
Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige
Registrierte Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz außerhalb ihres Registrierungsbezirks verlegen. Der Antrag richtet sich an die für den neuen Wohnort zuständige Vertretung; er kann auch im Generalkonsulat abgegeben oder an [email protected] gesendet werden.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular für die Übertragung, ausgefüllt und unterschrieben — 1 · Original
- Konsularkarte des Konsulats, das die Akte führt — 1 · Kopie
- Aufenthaltstitel, deutscher Personalausweis oder Reisepass — 1 · Kopie
- Aktueller Wohnsitznachweis — 1 · Kopie
- Scheidungsurteil oder Trennungsbeschluss — 1 · Kopie
Für getrennt lebende Personen.
Gebühren
- Keine Angaben.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.
Schritte
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.
Antrag einreichen
Richten Sie den Antrag an die für Ihren neuen Wohnort zuständige Vertretung, geben Sie ihn im Generalkonsulat ab oder senden Sie ihn per E-Mail.
Beim neuen Konsulat registrieren
Legen Sie bei der Registrierung die Originale der letzten drei Unterlagen vor. Der Aufenthaltstitel muss die neue Adresse enthalten.
Termin für dieses Verfahren vereinbaren
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Formulare
- Antrag auf Übertragung der Konsularakte (Französisch / Arabisch)
PDF · Französisch · Version 2020-11 · 2026-10-15 · 139276 Bytes
Kontakt
Abteilung Reisepässe und Registrierung
- [email protected]
- Telefon
- +49 69 7060 95 113
- Erreichbarkeit
- Weitere Nummern: 069 7060 95 118 und 069 7060 95 119. Biometrische Personalausweise: 069 7060 95 134. Antragstellung nach Terminvereinbarung, Abholung ohne Termin.
