Wehrdienst: Erfassung, Zurückstellung und Befreiung

Erfassung mit 17 Jahren, Regelung des Status ab 19 Jahren (Zurückstellung oder Befreiung) und Duplikate militärischer Dokumente.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Bureau du service national
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Der Wehrdienst ist Pflicht für alle Algerier ab 19 Jahren (Gesetz Nr. 14-06 vom 9. August 2014). Wer im laufenden Jahr 17 wird, muss sich vom 2. Januar bis 30. September erfassen lassen; andernfalls stellt der gesetzliche Vormund den Antrag. Ab 19 Jahren muss jeder einen Antrag auf Regelung stellen, den die Wehrdienstkommission einmal jährlich bei ihrem Besuch im Generalkonsulat prüft.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde 12S (oder algerischer Geburtsauszug) — 1 · Original
  • Vorschriftsmäßige Passfotos — 4 · Original

    Name und Vorname auf der Rückseite.

  • Konsularkarte der Person oder ihres gesetzlichen Vormunds — 1 · Kopie
  • Ausweis oder Aufenthaltstitel — 1 · Kopie
  • Für Zurückstellung oder Befreiung: algerischer Reisepass und je nach Fall Schulbescheinigung, Arbeitsvertrag oder medizinische Unterlagen, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder oder Familienbuch — 1 · Kopie

Gebühren

  • Keine Angaben.

Bearbeitungszeit

Anträge auf Zurückstellung und Befreiung werden an die Direktion für Wehrdienst in Algier weitergeleitet; Sie werden benachrichtigt, sobald die Entscheidung eingeht.

Schritte

  1. Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.

  2. Termin vereinbaren

    Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.

  3. Im Generalkonsulat erscheinen

    Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.

  4. Entscheidung abwarten

    Sie erhalten eine Erfassungsbescheinigung. Zurückstellungs- oder Befreiungsbescheide werden nach der Entscheidung der Kommission ausgehändigt.

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Häufige Fragen

Wie erhalte ich ein Duplikat des Zurückstellungs- oder Befreiungsbescheids oder des Wehrpasses?

Reichen Sie einen handschriftlichen Antrag, die vom Generalkonsulat ausgestellte Verlusterklärung, vier Fotos (Name und Vorname auf der Rückseite) und eine Kopie Ihrer Registrierungskarte ein.

Wie ist der Stand der Anträge von 2025?

Die für 2025 eingereichten Anträge wurden an die Direktion für Wehrdienst in Algier weitergeleitet. Die Betroffenen werden benachrichtigt, sobald das Generalkonsulat die Befreiungs- oder Zurückstellungsbescheide erhält (Mitteilung vom 24. September 2026).

Kontakt

Büro für Wehrdienst

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 120
Erreichbarkeit
Weitere Nummer: 069 7060 95 135. Nach Terminvereinbarung.