Vollmacht

Ausstellung einer Vollmacht auf Arabisch oder Französisch in Anwesenheit der vollmachtgebenden Person.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Die vollmachtgebende Person muss anwesend sein. Die Vollmacht wird von ihr auf Arabisch oder Französisch ausgefüllt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger algerischer Pass oder Ausweis — 1 · Original
  • Ausgefülltes Vollmachtsformular — 1 · Original

Gebühren

  • 5.00 EUR · Konsulargebühr, zahlbar im Generalkonsulat

Bearbeitungszeit

Das Dokument wird in Anwesenheit der antragstellenden Person ausgestellt; die Abteilung teilt mit, ob es am selben Tag ausgehändigt werden kann.

Schritte

  1. Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.

  2. Termin vereinbaren

    Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.

  3. Im Generalkonsulat erscheinen

    Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.

  4. Dokument erhalten

    Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.

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Formulare

  • Vollmacht

    PDF · Französisch · Version 2020-07 · 2026-10-15 · 230796 Bytes

Kontakt

Standesamtliche Abteilung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 114
Erreichbarkeit
Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.