Vollmacht
Ausstellung einer Vollmacht auf Arabisch oder Französisch in Anwesenheit der vollmachtgebenden Person.
- Verantwortlich
- Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service de l'état civil
- Zuletzt geprüft
Voraussetzungen
Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige
Die vollmachtgebende Person muss anwesend sein. Die Vollmacht wird von ihr auf Arabisch oder Französisch ausgefüllt.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger algerischer Pass oder Ausweis — 1 · Original
- Ausgefülltes Vollmachtsformular — 1 · Original
Gebühren
- 5.00 EUR · Konsulargebühr, zahlbar im Generalkonsulat
Bearbeitungszeit
Das Dokument wird in Anwesenheit der antragstellenden Person ausgestellt; die Abteilung teilt mit, ob es am selben Tag ausgehändigt werden kann.
Schritte
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.
Termin vereinbaren
Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.
Im Generalkonsulat erscheinen
Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.
Dokument erhalten
Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.
Termin für dieses Verfahren vereinbaren
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Formulare
- Vollmacht
PDF · Französisch · Version 2020-07 · 2026-10-15 · 230796 Bytes
Kontakt
Standesamtliche Abteilung
- [email protected]
- Telefon
- +49 69 7060 95 114
- Erreichbarkeit
- Weitere Nummern: 069 7060 95 117 und 069 7060 95 137. Dienstag bis Samstag, 09:00–15:00 Uhr, nach Terminvereinbarung.
