Konsularischer Passierschein
Außergewöhnliches Reisedokument für die Rückkehr nach Algerien nach Verlust oder Diebstahl des Passes, gültig für eine einzige Reise.
- Verantwortlich
- Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service juridique et social
- Zuletzt geprüft
Voraussetzungen
Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige
Nicht registrierte algerische Staatsangehörige, deren Pass verloren ging oder gestohlen wurde. Der Passierschein gilt nur für die Rückkehr nach Algerien, für eine Reise und auf direktestem Weg. Der Antrag ist von der Person selbst höchstens 72 Stunden vor dem Abreisedatum zu stellen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular, auszufüllen bei der Abteilung — 1 · Original
Gebühren
- Keine Angaben.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.
Schritte
Termin vereinbaren
Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.
Im Generalkonsulat erscheinen
Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.
Dokument erhalten
Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.
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Kontakt
Rechts- und Sozialabteilung
- [email protected]
- Telefon
- +49 69 7060 95 125
- Erreichbarkeit
- Sozialabteilung: 069 7060 95 123 und 069 7060 95 126. Nach Terminvereinbarung.
