Konsularischer Passierschein

Außergewöhnliches Reisedokument für die Rückkehr nach Algerien nach Verlust oder Diebstahl des Passes, gültig für eine einzige Reise.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service juridique et social
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Nicht registrierte algerische Staatsangehörige, deren Pass verloren ging oder gestohlen wurde. Der Passierschein gilt nur für die Rückkehr nach Algerien, für eine Reise und auf direktestem Weg. Der Antrag ist von der Person selbst höchstens 72 Stunden vor dem Abreisedatum zu stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular, auszufüllen bei der Abteilung — 1 · Original

Gebühren

  • Keine Angaben.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.

Schritte

  1. Termin vereinbaren

    Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.

  2. Im Generalkonsulat erscheinen

    Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.

  3. Dokument erhalten

    Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.

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Kontakt

Rechts- und Sozialabteilung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 125
Erreichbarkeit
Sozialabteilung: 069 7060 95 123 und 069 7060 95 126. Nach Terminvereinbarung.