Konsularische Registrierung (Immatrikulation)

Eintragung der im Konsularbezirk lebenden Algerier in das Register des Generalkonsulats. Die Registrierungskarte ist kostenlos und fünf Jahre gültig.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service des passeports et de l'immatriculation
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Algerische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz im Konsularbezirk Frankfurt. Die Erstregistrierung erfolgt zwingend persönlich. Minderjährige (unter 19 Jahren) werden auf Antrag des Sorgeberechtigten registriert; bei Scheidung legt der sorgeberechtigte Elternteil das Scheidungsurteil vor.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular für die Registrierung, ausgefüllt, datiert und unterschrieben — 1 · Original
  • Algerisches Ausweisdokument — 1 · Original

    Personalausweis oder Wehrdienstkarte.

  • Kopie des Reisepasses — 1 · Kopie

    Erste Seite und Seite mit dem Einreisevisum für Deutschland.

  • Vollständige Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde 12S — 1 · Kopie

    Bei Geburt im Ausland: Auszug der Geburtsurkunde, die bei dem für den Geburtsort zuständigen Konsulat eingetragen wurde.

  • Geburtsurkunde des Vaters oder algerische Staatsangehörigkeitsbescheinigung — 1 · Kopie

    Für in Algerien Geborene. Einbürgerungsdekret, falls die Staatsangehörigkeit erworben wurde.

  • Gültiger Aufenthaltstitel oder deutscher Personalausweis — 1 · Original

    Oder Antragsbestätigung. Original und eine Kopie.

  • Aktueller Wohnsitznachweis — 1 · Original
  • Nachweis der Tätigkeit im Konsularbezirk — 1 · Original

    Arbeitsbescheinigung oder -vertrag, Schulbescheinigung des laufenden Jahres, Ausbildungsvertrag usw.

  • Aktuelle, identische Passfotos (3,5 × 4,5 cm) — 4 · Original
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch — 1 · Kopie

    Für Verheiratete. Für geschiedene Frauen: Scheidungsurteil, Original und eine Kopie.

Gebühren

  • Keine Angaben.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.

Schritte

  1. Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.

  2. Termin vereinbaren

    Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.

  3. Im Generalkonsulat erscheinen

    Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.

  4. Dokument erhalten

    Die Abteilung teilt Ihnen mit, wann und wie Ihnen das Dokument ausgehändigt wird.

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Formulare

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich zur Verlängerung der Registrierungskarte?

Die abgelaufene Karte; gültiger Aufenthaltstitel oder deutscher Personalausweis mit Kopie; Wohnsitznachweis (nicht älter als sechs Monate) bei Adressänderung; Nachweis über Arbeit, Arbeitslosigkeit oder Studium; zwei aktuelle, identische Passfotos.

Wie wird ein minderjähriges Kind registriert?

Das Kind und der Vater oder der gesetzliche Vormund müssen anwesend sein (bei Scheidung der sorgeberechtigte Elternteil mit dem Scheidungsurteil und, falls im Ausland ergangen, dem Exequatur). Vorzulegen sind die Geburtsurkunde (vollständige Abschrift bei Geburt in Algerien, eingetragener Auszug oder beglaubigte 12S bei Geburt im Ausland), Aufenthaltstitel oder deutscher Personalausweis mit Kopie und zwei aktuelle Fotos.

Was ist bei Änderungen oder einem Wegzug zu tun?

Jede Änderung (Personenstand, Adresse, Beruf) ist mit Nachweisen zu melden. Die Austragung erfolgt bei Tod, endgültiger Rückkehr nach Algerien, Wechsel des Konsularbezirks, auf schriftlichen Antrag oder nach zehn Jahren ohne Verlängerung; sie führt zur Streichung aus dem Wählerverzeichnis. Die Austragung des Familienoberhaupts umfasst den algerischen Ehegatten und die minderjährigen Kinder, sofern der Antrag nicht nur ihn betrifft. Bei erneuter Niederlassung im Konsularbezirk sind für die Wiederregistrierung dieselben Unterlagen wie bei der Erstregistrierung erforderlich.

Welche Vorteile bietet die Registrierung?

Konsularischer Schutz und Wahrung Ihrer Rechte; Ausstellung von Verwaltungs-, Personenstands- und Reisedokumenten; Befreiung von Zöllen auf persönliche Gegenstände und Fahrzeug bei endgültiger Rückkehr, nach den gesetzlichen Bedingungen; Eintragung ins Wählerverzeichnis.

Kontakt

Abteilung Reisepässe und Registrierung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 113
Erreichbarkeit
Weitere Nummern: 069 7060 95 118 und 069 7060 95 119. Biometrische Personalausweise: 069 7060 95 134. Antragstellung nach Terminvereinbarung, Abholung ohne Termin.