Verlust- oder Diebstahlserklärung für Dokumente

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines von algerischen Behörden ausgestellten Dokuments muss beim Generalkonsulat gemeldet werden.

Verantwortlich
Consulat Général d’Algérie à Francfort – Service des passeports et de l'immatriculation
Zuletzt geprüft

Voraussetzungen

Zielgruppe: Algerische Staatsangehörige

Algerische Staatsangehörige. Die persönliche Anwesenheit ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument, das die algerische Staatsangehörigkeit belegt — 1 · Original
  • Anzeige der örtlichen Polizei — 1 · Original

    Anzeige oder Protokoll über den Verlust oder Diebstahl.

Gebühren

  • 2.00 EUR · Konsulargebühr, zahlbar im Generalkonsulat
  • 100.00 EUR · Neuausstellung eines verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Passes
  • 10.00 EUR · Neuausstellung eines verlorenen, gestohlenen oder beschädigten biometrischen Ausweises

Bearbeitungszeit

Das Dokument wird in Anwesenheit der antragstellenden Person ausgestellt; die Abteilung teilt mit, ob es am selben Tag ausgehändigt werden kann.

Schritte

  1. Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie die oben genannten Unterlagen mit den verlangten Kopien zusammen. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, falls eines vorgesehen ist.

  2. Termin vereinbaren

    Buchen Sie online einen Termin für diese Leistung. Das Generalkonsulat empfängt nur nach Terminvereinbarung.

  3. Im Generalkonsulat erscheinen

    Erscheinen Sie persönlich mit den Originalen zum vereinbarten Termin in der Friedrich-Ebert-Anlage 32, Frankfurt.

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Formulare

Kontakt

Abteilung Reisepässe und Registrierung

E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 69 7060 95 113
Erreichbarkeit
Weitere Nummern: 069 7060 95 118 und 069 7060 95 119. Biometrische Personalausweise: 069 7060 95 134. Antragstellung nach Terminvereinbarung, Abholung ohne Termin.