Akkreditierung von Journalisten für die Wahl zur Nationalen Volksversammlung
Berufsjournalisten, die für eine Einrichtung ausländischen Rechts arbeiten, konnten vom 4. bis 20. Juni 2026 eine Akkreditierung für die Berichterstattung über die Wahl am 2. Juli 2026 beantragen.
Die Unabhängige Nationale Wahlbehörde informiert Berufsjournalisten algerischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit, die für eine Einrichtung ausländischen Rechts tätig sind, dass sie eine Akkreditierung für die Berichterstattung über die Wahl der Mitglieder der Nationalen Volksversammlung am 2. Juli 2026 beantragen können.
Der Antrag ist vom 4. bis 20. Juni 2026 bei der algerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in dem Land zu stellen, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat, mit folgenden Unterlagen:
Ein Antrag der Einrichtung, bei der die Journalistin oder der Journalist beschäftigt ist;
Ein Informationsformular, das von der Website der Unabhängigen Nationalen Wahlbehörde heruntergeladen werden kann;
Das Visumantragsformular, abrufbar auf den Websites des Außenministeriums und der algerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen, ausgefüllt von der antragstellenden Person;
Eine Kopie des Presseausweises;
Zwei Passbilder;
Eine Kopie des Reisepasses;
Eine Liste der technischen Ausrüstung.
Rechtsgrundlage: Verordnung Nr. 21-01 vom 10. März 2021 über das Organgesetz zum Wahlsystem, Durchführungsdekret Nr. 14-152 vom 30. April 2014 und Beschluss Nr. 228 des Präsidenten der Unabhängigen Nationalen Wahlbehörde vom 4. Juni 2026.
